Ein Teil der deutschen Sozialversicherung ist neben Renten- oder gesetzlicher Krankenversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese schützt allerdings nur Arbeitnehmer und auch nur dann, wenn sich der Unfall entweder direkt am Arbeitsplatz ereignet oder auf dem Arbeitsweg bzw. auf dem Heimweg passiert ist. Statistisch betrachtet passieren aber die meisten Unfälle mit Verletzungsfolgen nicht am Arbeitsplatz, sondern im Freizeitbereich. Meistens ist sogar die eigene Wohnung oder die nahe Umgebung der Unfallpunkt. Zudem ist die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung mittlerweile nicht mehr ausreichend, um alleine von der Entschädigung oder der Unfallrente dauerhaft leben zu können. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, dass man sich zusätzlich noch durch eine private Unfallversicherung absichert.
Zu den Versicherungen, die nicht für alle Bürger, sondern nur für Personengruppen mit bestimmten Voraussetzungen geeignet sind, zählt unter anderem auch die Risikolebensversicherung. Neben der Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung eine von zwei Hauptvarianten der Lebensversicherung. Das Hauptmerkmal der Risikolebensversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine bestimmte Summe vereinbart, die dann beim Tod des Versicherten an eine andere Person ausgezahlt wird. Meistens sind Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch, was aber nicht zwingend so sein muss. Neben dem Versicherten und dem Versicherer ist bei jeder Risikolebensversicherung noch eine dritte Person „beteiligt“, nämlich der sogenannte Begünstigte.