In Deutschland gibt es für viele Millionen Bürger das Recht, sich zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Da eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen auch die privaten Krankenversicherer unter bestimmten Umständen die Bürger versichern, und können Anträge nicht einfach ablehnen bzw. nicht einfach bestehende Verträge kündigen.
Die Situation in der PKV stellt sich derzeit allerdings so dar, dass – auch aufgrund der unter bestimmten Bedingungen bestehenden Versicherungspflicht – in Deutschland schätzungsweise mehr als 90.000 Privatversicherte regelmäßig keinen Beitrag zahlen (können). Kündigen dürfen die privaten Krankenversicherern diesen Versicherten dennoch nicht, sondern müssen diese im Basistarif weiterhin versichern. Daher ist es allzu verständlich, dass manche private Krankenversicherer nun stärker gegen eine weiter steigende Zahl dieser nicht zahlenden Mitglieder wehren wollen.
Das Problem ist allerdings, dass seit dem Jahre 2009 keine Kündigung erfolgen darf, selbst wenn eben keine Beiträge gezahlt werden. Dadurch entstehen den Versicherern hohe Kosten, denn die Leistungen müssen wie gewohnt erbracht werden. Letztendlich sind auch die zahlenden Krankenversicherungs-Mitglieder von dieser unschönen Situation betroffen, falls die Versicherer die Beiträge erhöhen (müssen).
Aufnahmeverfahren soll verschärft werden
Einige private Krankenversicherer wollen nun etwas ändern, indem sie ihre Aufnahmebedingungen verschärfen. Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, dass die Zahl der Nicht-Zahler nicht noch weiter ansteigt. Manche Versicherer gehen nun so vor, dass ähnlich dem Schufa-Prinzip für jeden Antragsteller ein bestimmter Scoring-Wert ermittelt wird. Da zum Beispiel prozentual betrachtet die Quote der Nicht-Zahler bei den Freiberufler/Selbständigen höher ist als bei den angestellten Privatversicherten oder den Beamten, erhalten Selbständige demzufolge eine schlechtere Bewertung im Zuge des Scoring-Systems. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass Antragsteller einen negativen Scoring-Wert durch andere positivere Tatsachen wieder „ausgleichen“ können, wie zum Beispiel durch Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder andere Bonitätsnachweise. Eine weiter praktizierte Form der verschärften Aufnahmebedingungen besteht darin, dass Selbstständige jetzt teilweise nachweisen müssen, dass sie während der letzten mindestens zwei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der BRD hatten und während der Zeit auch Krankenversicherungsbeiträge gezahlt haben.