Einen regelrechten Boom erleben seit einiger Zeit Elektrofahrräder, auch als Pedelecs bezeichnet. Immer mehr Bürger legen sich ein solches Fahrrad mit elektrischer Trethilfe zu, um auch bei schweren Strecken Spaß am Radfahren haben zu können. Neben dem Fahrvergnügen sollte man jedoch auch an die richtige Versicherung denken, denn solche Pedelecs kosten teilweise mehrere tausend Euro.
Die voll im Trend liegenden elektrischen Fahrräder ermöglichen es insbesondere älteren oder kranken Menschen, das Fahrrad nach wie vor oder wieder als Fortbewegungsmittel zu nutzen. Der Gedanke an eine gesunde und umweltschonende Fortbewegung spielt sicherlich beim Kauf ebenfalls oftmals eine Rolle. Zwischen 1.000 und 3.000 Euro kann man derzeit als Preis für ein Pedelec kalkulieren.
Da es sich hier nicht um geringe Summen handelt, sollten die Besitzer der Elektro-Fahrräder auf die richtige Versicherung achten. Vom Rechtlichen her betrachten fallen die Pedelecs in den Bereich der Fahrräder. Daher ist es für Besitzer wichtig zu überprüfen, ob in der bestehenden Hausratversicherung auch Fahrräder als Versicherungsgegenstand integriert sind.
Auf die Höchstgeschwindigkeit kommt es an
Unter diese Fahrrad-Klauseln, die es bei vielen Hausratversicherungen gibt, fallen allerdings nur diejenigen Pedelecs, die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h haben. Darüber hinaus muss man beachten, dass durch die Hausratversicherung nur Schäden abgesichert sind, die am Pedelec in der Wohnung/im Haus bzw. in einem verschlossenen Keller entstehen. Wer sein Pedelec hingegen regelmäßig an einem anderen Ort abstellt, beispielsweise am Bahnhof auf dem Weg zur Arbeit, der hat keinen Schutz durch die Hausratversicherung. In solchen Fällen ist der Abschluss einer separaten Fahrradversicherung empfehlenswert. In den meisten Fällen sichert eine solche Fahrraddiebstahlversicherung das Pedelec gegen Diebstahl ab, sofern das Fahrrad zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr abends auch außerhalb der eigenen Wohnung abgestellt wurde. Auch wenn das Fahrrad nach 22 Uhr noch in Benutzung ist und nicht nur zur „Übernachtung“ draußen abgestellt wird, gilt dieser Schutz in der Regel.